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   BVerwG, 02.03.2020 - 6 KSt 1.20 (6 B 72.19)   

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https://dejure.org/2020,5526
BVerwG, 02.03.2020 - 6 KSt 1.20 (6 B 72.19) (https://dejure.org/2020,5526)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.2020 - 6 KSt 1.20 (6 B 72.19) (https://dejure.org/2020,5526)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 2020 - 6 KSt 1.20 (6 B 72.19) (https://dejure.org/2020,5526)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht

    GKG §§ 19, 66 Abs. 6 Satz 1; VwVfG § 2 Abs. 3 Nr. 1, § 37
    Automatische Einrichtungen; Form; Justizverwaltungsakt; Kostenansatz; Namenswiedergabe; Unterschrift

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 GKG, § 66 Abs 6 S 1 GKG, § 2 Abs 3 Nr 1 VwVfG, § 37 Abs 3 S 1 VwVfG, § 37 Abs 5 S 1 VwVfG

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes auf einen Gerichtskostenansatz; Kostenansatz als Justizverwaltungsakt; Kein Formfehler bei Erstellung des Kostenansatzes durch eine Datenverarbeitungsanlage ohne Unterschrift und Namensangabe

  • rewis.io

    Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes auf einen Gerichtskostenansatz

  • doev.de PDF

    Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes auf einen Gerichtskostenansatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Automatische Einrichtungen; Form; Justizverwaltungsakt; Kostenansatz; Namenswiedergabe; Unterschrift

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes auf einen Gerichtskostenansatz; Kostenansatz als Justizverwaltungsakt; Kein Formfehler bei Erstellung des Kostenansatzes durch eine Datenverarbeitungsanlage ohne Unterschrift und Namensangabe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 891
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.01.2020 - 6 B 72.19

    Automatische Einrichtungen; Form; Justizverwaltungsakt; Kostenansatz;

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2020 - 6 KSt 1.20
    Dieses Begehren ist interessengerecht als allein statthafte Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesverwaltungsgerichts für das Beschwerdeverfahren des Klägers BVerwG 6 B 72.19 zu werten (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG).

    Der Kostenansatz beruht darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht mit unanfechtbarem Beschluss vom 8. Januar 2020 - BVerwG 6 B 72.19 - die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2019 verworfen, ihm gemäß § 154 Abs. 2 VwGO die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt und den Wert des Streitgegenstands für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 EUR festgesetzt hat.

  • BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 1.16

    Gerichtskosten; formelle Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2020 - 6 KSt 1.20
    Seiner Rechtsnatur nach ist der Kostenansatz nach § 19 GKG ein (Justiz-)Verwaltungsakt (BVerwG, Beschluss vom 27. April 2016 - 5 KSt 1.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:270416B5KSt1.16.0] - juris Rn. 9; BFH, Beschluss vom 18. August 2015 - III E 4/15 - BFH/NV 2015, 1598 f.), so dass u.a. die in § 37 VwVfG enthaltenen Formvorschriften auf ihn anzuwenden sind.
  • BFH, 18.08.2015 - III E 4/15

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; kein subjektiv öffentliches Recht auf Absehen

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2020 - 6 KSt 1.20
    Seiner Rechtsnatur nach ist der Kostenansatz nach § 19 GKG ein (Justiz-)Verwaltungsakt (BVerwG, Beschluss vom 27. April 2016 - 5 KSt 1.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:270416B5KSt1.16.0] - juris Rn. 9; BFH, Beschluss vom 18. August 2015 - III E 4/15 - BFH/NV 2015, 1598 f.), so dass u.a. die in § 37 VwVfG enthaltenen Formvorschriften auf ihn anzuwenden sind.
  • BVerwG, 19.06.2020 - 6 KSt 3.20

    Weitere Erinnerung gegen den Kostenansatz; Präklusion

    Dieses Begehren hat das Bundesverwaltungsgericht als allein statthafte Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesverwaltungsgerichts für das Beschwerdeverfahren des Klägers BVerwG 6 B 72.19 gewertet (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG) und die Erinnerung mit Beschluss vom 2. März 2020 - BVerwG 6 KSt 1.20 - zurückgewiesen.

    Denn der Kläger kann mit seinen Ausführungen, über die das Gericht bereits im Beschluss vom 2. März 2020 - BVerwG 6 KSt 1.20 - entschieden hat, nicht mehr gehört werden.

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2022 - 5 Ko 481/22

    Unzulässige Vollstreckung aus einer Kostenrechnung vor deren wirksamer

    Insoweit kommt sowohl die ergänzende Heranziehung der Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG - in Betracht [vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 02. März 2020 - 6 KSt 1.20 - NVwZ 2020, S. 891; NdsOVG, Beschluss vom 19. April 2020 - 8 OA 14/20 - JurBüro 2020, S. 378 f.] als auch die Heranziehung der Bestimmungen der Abgabenordnung - AO - [vgl. hierzu: OLG Saarland, Beschluss vom 28. Mai 2001 - 6 W 4/01 - Rpfleger 2001, S. 461].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2020 - 4 E 638/20
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.3.2020 - 6 KSt 1/20 -, NVwZ 2020, 891 = juris, Rn. 5.
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